Förderung

Grund­vo­raus­set­zung dafür, dass die Teil­nahme an einem Lehrgang der beru­flichen Weit­er­bil­dung gefördert wer­den kann, ist, dass dieser Lehrgang vom entsprechen­den Kos­ten­träger geprüft und anerkannt ist. Berufs­be­glei­t­ende Sem­i­nare kön­nen in der Regel nicht über die Agen­tur für Arbeit gefördert werden.

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der­jenige, der an einem anerkan­nten Lehrgang teil­nehmen will, die notwendi­gen Voraus­set­zun­gen für eine Förderung erfüllt. Diese Voraus­set­zun­gen unter­schei­den sich etwas, je nach­dem welcher Kos­ten­träger zuständig ist. Aus diesem Grund übern­immt es der jew­eilige Kos­ten­träger (z.B. die Agen­tur für Arbeit, die Job­cen­ter des Kreises Bergstraße) zu prüfen, ob er selbst oder eventuell ein anderer Sozialver­sicherungsträger die Teil­nahme an der Bil­dungs­maß­nahme fördern kann. So kön­nen z. B. unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Renten­ver­sicherungsträger oder Beruf­sgenossen­schaften Kos­ten­träger sein. Bes­timmte Lehrgänge kön­nen auch über den Europäis­chen Sozial­fond förder­bar sein.

Erste/​r Ansprechpartner*in für diese Fra­gen ist deshalb sin­nvoller­weise der/​die für Sie zuständige Arbeitsvermittler*in der örtlichen Agen­tur für Arbeit, bzw der/​die für sie zuständige Fallmanager*in des örtlichen Jobcenters.

Weit­ere Förderungsmöglichkeiten kön­nen z. B. im Rah­men von Beschäf­ti­gungs­ge­sellschaften, durch den Berufs­förderungs­di­enst der Bun­deswehr oder auch im Rah­men von „Outplacement“-Maßnahmen früherer oder aktueller Arbeit­ge­ber beste­hen. Soll­ten solche Kos­ten­träger dafür zusät­zliche Infor­ma­tio­nen benöti­gen oder ein eigenes Zulas­sungsver­fahren betreiben, klären wir bei Bedarf natür­lich gerne das Ver­fahren direkt mit den Kos­ten­trägern ab.